Gutachter

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Gutachter oder Sachverständiger nicht geschützt.

Um unseren Kunden das größt mögliche Maß an Kompetenz und Sachverstand zu bieten, haben wir die persönliche Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024 bei einer unabhängigen Stelle durchgeführt.

Als Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation unterliegen wir einer alle 3 Jahre statt findenden Rezertifizierung. Um diese zu erhalten, müssen wir uns beständig fortbilden und unser Wissen regelmäßig erweitern.

Gutachten für Privatpersonen

Privatgutachten

Bauschäden

Sie haben einen beschädigten Bodenbelag. Risse in Putz oder Wand.

Schimmel oder Feuchtigkeit in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus?

Nach einer Begehung vor Ort erstellen wir Ihnen entweder ein Protokoll oder ein Gutachten.

Was ist ein Protokoll?

Hierin werden lediglich die Feststellungen und der Ablauf dokumentiert.

In einem Gutachten erhalten Sie zusätzlich Handlungs-empfehlungen und einem möglichen Kostenrahmen zur Widerherstellung.

Das Einholen von Angeboten ist jedoch verpflichtend, sollte es zu einem Streitfall kommen.

Gewährleitungsabnahmen

Sie haben gebaut oder renoviert und die Gewährleistungszeit läuft ab?

Dann begehen wir Ihr Haus oder Wohnung und prüfen mit Ihnen zusammen, ob Schäden oder Mängel entstanden sind.

Sie erhalten ein Gutachten das Ihnen Argumentationshilfe bei Durchsetzung Ihrer Forderungen gibt.

Kurzgutachten

gutachterliche Stellungnahmen

ausführlichen Gutachten

Erstellen wir bei Unstimmigkeiten über das Ergebnis von Bau- und Renovierungsmaßnahmen

Baubegleitende Qualitätskontrollen

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben als unabhängiger Sachkundiger, der vor Ihrer Abnahme die Bauleistungen beurteilt und Ihnen gegebenenfalls Korrekturen empfiehlt. Haben Sie die Abnahme erteilt, liegt es an Ihnen den Nachweis der fehlerhaften Ausführung zu erbringen.

Gutachten für Unternehmen

des Handwerks

der Baubranche

Wir beraten und unterstützen Sie bei abweichender Beurteilung Ihrer erbrachten Leistung.

Erarbeiten mit Ihnen und Ihren Kunden Lösungsmöglichkeiten zur mangelfreien Leistungserbringung.

der Versicherungsbranche

Im Schadenfall erstellen wir Gutachten zur Beweissicherung.

Wir ermitteln Ausmaß, Ursache, Beteiligte und Höhe bei Schäden.

Prüfen auf Plausibilität und erstellen Vorschläge zur Sanierung und zu erwartenden Kosten. 

Gutachten für Institutionen

Gerichtsgutachten

beauftragt durch

Gerichte

Staatsanwaltschaften

Rechtsanwälte

Gutachten

für

Behörden

Organisationen der Verwaltung

gehören ebenfalls zu unserem Porfolio

Gutachter für Schäden an Gebäuden
mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation.